Vertragsnaturschutz

Ziel der Kulturlandschaftsprogramme ist es, in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft die noch vorhandenen, wertvollen Lebensräume durch eine naturschutzgerechte Nutzung zu bewahren. Dadurch sollen gefährdete Tier- und Pflanzenarten geschützt und unsere vielfältige Kulturlandschaft mit den unterschiedlichen Nutzungsformen erhalten werden. Die schwieriger zu bewirtschaftenden Flächen fallen meistens als Erstes aus der Nutzung, was häufig zum Brachfallen, zur Verbuschung oder zur Aufforstung des wertvollen Grünlands führt. Um unter anderem die aufwendigere naturschutzfachliche Pflege solcher Flächen zu ermöglichen, gibt es den Vertragsnaturschutz, ein Förderinstrument in dem der Erhalt der Offenland-Lebensräume finanziell honoriert werden.

Rahmenrichtlinie

Um den Vertragsnaturschutz auf kommunaler Ebene umzusetzen wurde vom Oberbergischen Kreis und vom Rheinisch-Bergischen Kreis die Kulturlandschaftsprogramme verabschiedet, welche auf der „Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW beruhen.

Angeboten werden Bewirtschaftungspakete für die
• extensive, naturschutzgerechte Nutzung von Grünland als extensive Wiese oder Weide in verschiedenen Varianten
• Pflege von Sonderbiotopen wie Heiden, Magerrasen oder Nasswiesen
• Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen
• naturschutzgerechte Nutzung von extensiven Äckern bzw. Ackerrandstreifen.

 

Es werden bereits seit Mitte der 90er-Jahre Flächen über die Kulturlandschaftsprogramme gefördert. Derzeitiger Stand des Vertragsnaturschutzes in den beiden Kreisen:

KreisFlächengrößeTeilnehmende Betriebe
Oberbergischer Kreis2.088 ha252 Betriebe
Rheinisch-Bergischer Kreis1.220 ha147 Betriebe

Überblick

Hier die wichtigsten Informationen und Daten im Überblick:

  • Die Teilnahme am Vertragsnaturschutz findet auf freiwilliger Basis statt.
  • Bewilligungsbehörden sind die Kreise.
  • Die Vertragslaufzeit beträgt i.d.R. 5 Jahre und beginnt jeweils am 1. Januar eines Jahres.
  • Grundanträge müssen in Absprache mit der Biologischen Station bis zum 30. Juni des Vorjahres online über den persönlichen ELAN-Zugang der LWK NRW beantragt werden.
  • Antragsberechtigt sind Landwirt*innen mit einer Betriebsnummer und E-Mail-Adresse bei der Landwirtschaftskammer.
  • Der Auszahlungsantrag muss danach jährlich bis zum 15. Mai über das ELAN-Verfahren der Landwirtschaftskammer gestellt werden.
  • Die Förderhöhe richtet sich nach den jeweils gewählten Bewirtschaftungspaketen. Eine Übersicht über die Bewirtschaftungsbedingungen der einzelnen Bewirtschaftungspakete finden Sie hier:
    Bewirtschaftungsgrundsätze KuLaP & OKULA 2025
  • Die Flächen müssen innerhalb der Förderkulisse des Kreis-Kulturlandschaftsprogramms liegen. Diese Kulisse umfasst u.a. die Naturschutzgebiete sowie Biotopverbundflächen entlang von Flüssen und Bächen. Darüber hinaus können auch weitere Flächen aus naturschutzfachlichen Gründen zusätzlich mit aufgenommen werden (z.B. Streuobstwiesen).

Wenn Sie als Landwirt*in an dem Programm teilnehmen möchten und eine geeignete Fläche bewirtschaften bzw. kennen, melden Sie sich bitte bei der Biologischen Station Rhein-Berg oder Oberberg.

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