Ein Schwerpunkt der Arbeit der BSO ist die Entwicklung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungskonzepten für schutzwürdige Bereiche. Diese Gebiete sind aufgrund der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten oder der besonderen Lebensräume schützenswert. Die Betreuung erfolgt im Auftrag des Oberbergischen Kreises.
Die Gebiete werden im Rahmen der Landschaftsplanung durch Verordnungen unter Schutz gestellt. Zu den Aufgaben in den Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten gehören vor allem folgende Tätigkeiten:
Große Teile der Oberbergischen Wälder sind durch historische Waldnutzungsformen geprägt und in ihrem Bestand relativ jung. Ausgedehnte, alte Laubholz-Hochwälder mit naturnaher Ausprägung sind daher besonders selten und schutzwürdig.
Die Betreuung dieser Waldschutzgebiete beschränkt sich in der Regel auf das Entfernen von nicht lebensraumtypischen Gehölzarten oder das Eindämmen von invasiven Neophyten. Weitgehend autochthone Wälder sollen grundsätzlich dem Prozessnaturschutz unterliegen.
Durch die Aufgabe althergebrachter Nutzungsformen sind die kulturhistorisch bedeutsamen Niederwälder gefährdet. Für ihren Erhalt ist eine Bewirtschaftung notwendig, die der historischen Nutzungsform entspricht.
Das Oberbergische ist durch die Grünlandnutzung geprägt, Wiesen und Weiden wechseln sich mit Wald ab. Da ehemals auf den Kuppen und Hanglagen überwiegend Ackerbau betrieben wurde, gehören viele der heute noch vorhandenen Talwiesen und -weiden zu den ersten als Grünland genutzten Flächen im Oberbergischen. Durch die regelmäßige Mahd im Spätsommer entwickelten sich artenreiche Pflanzengesellschaften. Das Mähgut konnte zu diesem Zeitpunkt meist nicht mehr für Futterzwecke verwendet werden und diente deshalb als Einstreu im Stall. Heute ist die Nutzung solcher Flächen unrentabel für die Landwirtschaft und die Wiesen fallen brach. Damit geht in der Regel eine Verarmung der Artenvielfalt einher.
Die Oberbergischen Hangmoore sind durch kulturhistorische Nutzung entstanden: Diese spezielle Form von Mooren bildet sich typischerweise in Mittelgebirgen infolge ständig zufließenden Hangwassers an geneigten Mineralböden aus. Die Versickerung ist durch stauende Bodenhorizonte oft eingeschränkt. Vor der Modernisierung der Landwirtschaft wurden die Torfmoorpflanzen mitsamt den anderen auf diesem Standort wachsenden Pflanzen wie Heidekraut oder Birken abgeplaggt, d.h. mit einer flachen Hacke vom Boden entfernt und dienten durch ihre hohe Saugfähigkeit als Einstreu in Ställen. Daraus resultiert einer der seltensten und bemerkenswertesten Lebensräume des Bergischen Landes.
Auf den durch diese Wirtschaftsform entstandenen offenen Flächen siedelten sich seltene Pflanzen wie Sonnentau und Moorlilie an. Heute müssen die Flächen in Anlehnung an die frühere Nutzung gepflegt werden, um diesen besonderen Lebensraum zu erhalten.
Magerweiden zählen zu den artenreichsten Lebensräumen mit sehr hohem Anteil an Rote-Listen-Arten. Die zunehmende Nährstoffzufuhr über die Luft sowie die direkte Düngung der Flächen haben den Rückgang dieser Pflanzengesellschaften zur Folge. Auch die Nutzungsaufgabe und die damit eintretende Verbuschung oder Aufforstung verringert die Artenvielfalt.
Bei diesen Biotoptypen handelt es sich um Lebensräume, deren Entstehung auf besondere menschliche Nutzungsformen zurückzuführen ist. Sie haben sich für viele Arten zu bedeutenden Rückzugsgebieten entwickelt. Im Wege der natürlichen Sukzession verbuschen diese Lebensräume. Hier gilt es, den Lebensraumtyp durch geeignete Pflegemaßnahmen zu erhalten.
Gemäß § 23 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Naturschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete. Sie wurden über die Festsetzungen im Landschaftsplan rechtlich gesichert:
In Naturschutzgebieten sind nach § 23 Abs. 2 BNatSchG alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Meistens weisen Informationsschilder daraufhin, dass man ein Naturschutzgebiet betritt. Das Erleben der Natur in Form von Wandern oder Fahrradfahren ist erlaubt – solange man auf den zugelassenen Wegen bleibt. Pflanzen und Tiere dürfen nicht gestört oder beschädigt werden. Naturschutzmaßnahmen und Forschungsarbeiten müssen von der zuständigen Naturschutzbehörde genehmigt werden.
Das LANUK (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen) stellt Informationen zu allen Naturschutzgebieten zur Verfügung.
Liste der Naturschutzgebiet im Oberbergischen Kreis
Aktuelles und detailliertes Wissen zu den Schutzgebieten erhalten Sie bei der Biologischen Station.
Im Oberbergischen Kreis gibt es aktuell 123 Naturschutzgebiete. Weitere Informationen zu den Gebieten finden Sie auf der Seite des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen.
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