Auch im Jahr 2025 können wieder neue Grundanträge gestellt werden. In welchem Umfang und in welchem Kulissenbereich (Naturschutzgebiet, Geschütztes Biotop, FFH-Gebiet u. ä.) ist derzeit noch unklar. Wir werden – sobald es bekannt wird – interessierte Betriebe informieren.
Die Frist für die Antragsstellung für eine neue Grundbewilligung über das ELAN-Portal endet am 30. Juni 2025!
Bitte sprechen Sie Änderungen oder die Aufnahme von Neuflächen unbedingt vor einer Antragsstellung mit uns ab!
Leider konnten im letzten Jahr nicht alle neuen Grundanträge bzw. neu beantragten Schläge so wie es vorher besprochen war abgeschlossen werden. Es mussten seit langem wieder Flächen wegen der reduzierten Mittel abgelehnt werden. Es konnten aber vom Oberbergischen Kreis 1.693 ha und vom Rheinisch-Bergischen Kreis 869 ha abgeschlossen werden.
Grund hierfür ist eine Reduzierung der beantragten Fördergelder durch die Ministerien, über deren Umfang (ca. 12%) wir erst im Dezember informiert wurden. So mussten wir versuchen, die beantragten rund 1.060 Schläge im RBK und 1.800 im OBK zu priorisieren, um eine Entscheidung über die Förderung zu treffen. Hierdurch konnten dieses Jahr 67 Schläge im RBK und 180 im OBK nicht in die Förderung aufgenommen werden. Die Priorisierung der Förderflächen erfolgte grundsätzlich anhand von Schutzgebieten, bereits bestehender Vertragsdauer und seltenen Arten auf den einzelnen Flächen.
Für neue Flächen in Schutzgebieten oder besonders artenreiche Schläge werden wir wahrscheinlich nächstes Jahr in geringem Umfang Mittel bekommen. Sollten darüber hinaus wieder Mittel zu Verfügung gestellt werden, können die dieses Jahr abgelehnten Flächen und ggf. auch neue Flächen neu beantragt werden.
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